Servicegebühren

Die in Deutschland anzuwendenden Servicegebühren belaufen sich auf:

  • EUR 60,- / CHF 65,- um eine Rückerstattung auszuführen.

Die in Südafrika anzuwendenden Servicegebühren belaufen sich auf:

  • ZAR 285,- (zzgl. 15% VAT) um eine Rückerstattung auszuführen.

Reiseunterlagen

Reisende müssen sicherstellen, dass sie die richtigen Reiseunterlagen für Check-In, die Sicherheitsabfertigung und die Flugsteige zur Hand haben. Bei internationalen Reisen erfordern die gesetzlichen Bestimmungen, dass alle Passagiere im Besitz eines gültigen (Rück-) Flugtickets, Passes und der Visa- und Gesundheitsunterlagen (falls erforderlich) sind. Reisende ohne die nötigen Dokumente dürfen nicht an Bord gehen um zu verhindern, dass sie sich über Immigrationsregeln hinwegsetzen.

Pass & Visa – Südafrika

Pass, Visum und Gesundheitsanforderungen können je nach Herkunftsland und Ziel variieren. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden sicherzustellen, dass er die richtigen Dokumente hat. Reisende müssen die Anforderungen mit dem Konsulat oder der Botschaft für alle Länder der Reiseroute prüfen. Die Nichteinhaltung dieser Reisebedingungen kann dazu führen, dass man nicht an Bord gehen darf. SAA ist nicht verantwortlich für daraus resultierende Schäden und Unannehmlichkeiten. Deutsche Einwohner mit deutschen Pässen sind für den Zeitraum von neunzig (90) Tagen ausgenommen von der südafrikanischen Visumpflicht und für Zwecke für die ein Besuchervisum ausgestellt werden könnte, z.B. Ferien, Geschäftstreffen.

Besucher die nach Südafrika reisen wollen müssen einen für mindestens 30 Tage nach dem geplanten Rückflugdatum aus Südafrika gültigen Pass besitzen.

Es ist wichtig, dass nicht südafrikanische Passinhaber mindestens über zwei vollständig ungenutzte leere Seiten für Visumseinträge durch die südafrikanische Zuwanderungsbehörde in ihrem Pass verfügen. Gesetzliche Bestimmungen untersagen es den Fluggesellschaften, Reisende ohne die erforderlichen freien Visumseiten an Bord gehen zu lassen, selbst wenn sie ein gültiges Ticket und einen gültigen Pass besitzen. Das Erfordernis von leeren Seiten beinhaltet nicht die für Beobachtungen, Zusätze und Vermerke vorgesehene Seite.

Diese Regelung gilt nicht für ausländische Einwohner von Südafrika.

Deutsche Staatsbürger, die nicht im Besitz eines deutschen Passes sind

Deutsche Staatsbürger die nicht im Besitz eines deutschen Passes sind, müssen die Einreisebestimmungen der entsprechenden Länder überprüfen.

Südafrikanische Transitvisumpflichten

Ein Transitvisum wird benötigt für alle visumspflichtigen Ausländer, die en route durch Südafrika zu den folgenden Ländern reisen: Lesotho, Swasiland, Namibia, Zimbabwe, Botswana und Mozambique. Solange sie nicht im Besitz eines Transitvisums sind, kann ihnen das Reisen untersagt werden.

Weitere Informationen finden auf der Website des Innenministeriums.

Hier gelangen Sie zur offiziellen Website des Innenministeriums

Reiseanforderungen für Minderjährige nach und von Südafrika

Neue Anforderungen, die vom südafrikanischen Innenministerium am 1. Juni 2015 eingeführt wurden bestimmen, dass alle Minderjährigen (Kinder unter 18) zusätzlich zu ihrem Pass für alle internationalen Reisen nach und aus Südafrika eine ungekürzte Geburtsurkunde erstellen lassen müssen, die genaue Angaben zu beiden Elternteilen enthalten.

Wenn die Urkunde nicht in englischer Sprache verfasst ist, muss zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung durch eine zuständige Behörde im betreffenden Land mitgeführt werden.

Es bedarf weiterer Unterlagen, wenn Minderjährige nicht mit beiden Elternteilen reisen.

Vollständige Details finden Sie auf der Website des Innenministeriums.

Reisende werden aufgefordert, die benötigten Unterlagen bei jedem Flug beim Check-in bereitzustellen.

Wichtige Kontaktinformationen:

1. Das südafrikanische Innenministerium South African Department of Home Affairs, Tel. 0800 60 11 90 (gebührenfrei aus Südafrika)

2. Ihre örtliche südafrikanische Botschaft local South African Embassy 

Ausnahme für Schulgruppen:

Es gibt eine spezielle Befreiung bezüglich der benötigten Unterlagen für Kinder, die von mit South Africa for Minors begleiteten Schulausflügen reisen. Besuchen Sie die Website des Innenministeriums Department of Home Affairs website für weitere Informationen.

Bitte beachten:

Es ist die Aufgabe von SAA sicherzustellen, dass neue Einreisebestimmungen bekanntgemacht werden und den Kunden weitergeleitet werden. Nichtsdestotrotz ist SAA in keinem Fall verantwortlich für die Handlung und die neuen Einreiserichtlinien. SAA stellt sicher, alle neuen Änderungen der Regelungen zeitnah mitzuteilen, dennoch übernimmt SAA keine Haftung für Ungenauigkeiten was den Inhalt betriff.

Südafrikanische Botschaften, Konsulate und Hochkommissariate

Kunden mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können für weitere Informationen auch die südafrikanische Botschaft in Berlin oder das südafrikanische Generalkonsulat kontaktieren:

Botschaft der Republik Südafrika
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Tel.: +49(0) 30-22073-0
Fax: +49 (0) 30-22073-202
Email: berlin.consular@dirco.gov.za

Antragsteller die in Bayern oder Baden-Württemberg wohnen, können auch das südafrikanische Generalkonsulat in München kontaktieren:

Südafrikanisches Generalkonsulat
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Tel.: +49 89 231 163 0;
Fax: +49 89 231 163 53
Email: munich.consular@dirco.gov.za

Klicken Sie hier um die offizielle Website aufzurufen und eine Liste der südafrikanischen Botschaften, Konsulate und Hochkommissariate aufzurufen.

Diese Liste zeigt alle Organisationen mit deren eigener Website. Für eine vollständige Liste von Botschaften und Konsulaten die Südafrika im Ausland vertreten, klicken Sie hier

Rückerstattungen (Ticket mit falschem Namen ausgestellt)

Ticket-Neuausstellungen wegen eines falsch geschriebenen Namens sind nicht zulässig. Namensänderungen sind nicht gestattet, da Tickets nicht übertragbar sind.

Wird dies missachtet, hat das eine ADM für den Wert des neuen Tickets die Folge. 

Namensänderungen

Namensänderungen sind nicht gestattet, da Tickets nicht übertragbar sind.
South African Airways akzeptiert in keinem Fall Tickets mit Schreibfehler im Namen, selbst wenn es sich nur um einen Buchstaben oder die Kurzform eines Namens handelt ( z.B. Tim statt Timothy). Die betreffenden Passagiere werden in diesem Fall nicht befördert.

Um Namenbestandteile zu ändern, ist folgendes zu beachten:
Namensänderungen können nach Erstellung des Tickets nicht mehr vorgenommen werden. Die Reservierung muss storniert werden und eine neue Buchung mit dem korrekten Namen sowie den gleichen Datumsangaben/Klassen muss vorgenommen werden. Wenn die Klassen nicht mehr verfügbar sind, muss die Tarifdifferenz bezahlt werden. Eine Rückerstattung des Originaltickets kann angefordert werden. Vorgehensweise: 

Email an euhelp@flysaa.com mit alter und neuer Ticketnummer

Agenten können den Refund selbst über ihr GDS tätigen. Refund Application via BSPlink ist nicht gestattet.

 

Refunds

Link zu Erstattungen

Pässe und Visa

Link zu Reiseunterlagen

Neuausstellung von Tickets

Link zu Flugplanänderungen

Meilengutschriften

Meilen werden dem Kunden automatisch auf sein am häufigsten verwendetes Reisekonto gutgeschrieben, z.B. Miles & More. Fehlende Meilengutschriften müssen South African Airways innerhalb von 90 Tagen ab Reisedatum am SAA Service Center eines South African Airways Büros mitgeteilt werden. Aus diesem Grund sollten Fluggäste den Bordpass und Kopien des Tickets aufbewahren. 

Married segments

Die Buchungsrichtlinien von South African Airways erfordern, dass Anschlussflugabschnitte von einer einzelnen Verfügbarkeitsanzeige von Start- zu Zielpunkt gebucht werden müssen. Flugabschnitte, die zusammen verkauft werden, werden als „married segments“ bezeichnet und dürfen nicht getrennt werden. Die Bedienlogik des „married segment“ bietet South African Airways die Möglichkeit, Änderungen, die zum ursprünglichen Verkauf gemacht wurden, zu kontrollieren. Sollte eine Teilstornierung notwendig sein, kann South African Airways der Stornierung, abhängig von der Verfügbarkeit, zustimmen.
Ablauf der South African Airways „married segment“-Prozedur:

Buchen Sie gemäß des Reiseverhaltens des Passagiers, d.h. Herkunft & Ziel (O&D = Origin & Destination) aus dem Display „aktuelle Verfügbarkeit“, Multisegment-O&D’s werden automatisch verbunden (married). Bei Umbuchungen stornieren Sie die komplette O&D und buchen Sie alle neu gewählten Flugabschnitte eines verbundenen O&D neu in einem Eintrag. SAA verbietet es streng Flugabschnitte zu trennen (un-marry/divorce), um die Bedienlogik von „married segments“ zu umgehen. 

Gebühren für Änderungen und Stornierungen

Änderungs- und Stornogebühren variieren je nach Art des erworbenen Flugtickets, wie im Tarifhinweis beschrieben. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an unser Service Center.

Tel: + 49 (0) 69 299803 20

Flugplanänderungen (nur SAA Flüge)

1. Buchen Sie auf einen neuen SA Flug um. Wenn die gleiche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist, können Sie eine andere Klasse in der gleichen Kabine buchen. Bitte beachten Sie, dass nur die direkt von den Flugplanänderungen betroffenen Flüge umgebucht und neu ausgestellt werden können.

Dies gilt für von SAA, Airlink und SA Express durchgeführte Flugplanänderungen.

Bei allen anderen Airlines (einschließlich Mango) können nur SAA oder die entsprechenden GSA Büros die Änderungen vornehmen oder neu ausstellen.

2. Benutzen Sie FXI (nur in Amadeus, dies kann eine andere Eingabe in einem anderen CRS sein) wo möglich. Behalten Sie immer alle Details des Originaltickets, aber ändern Sie in FE in „INVOL REBOOKED DUE SAxxx/Date CXLD/CHANGED“

3. Bei außerplanmäßige Änderungen bei SAA/Airlink/SA Express Airways können Flugscheine durch den Reiseveranstalter neu ausgestellt werden. Ein Genehmigungscode ist nicht notwendig. Nichtsdestotrotz müssen auf dem neuen Ticket alle Originalangaben enthalten sein, mit NOADC und dem Vermerk “INVOL REBOOKED DUE SAxxx / Date CXLD/ CHANGED”.

Wenn die außerplanmäßige Änderung einen anderen Carrier betrifft (einschließlich Mango) der Flugschein als SAA Dokument ausgestellt ist (083), muss SAA oder das entsprechende GSA Büro das Ticket neu ausstellen.

4. Wenn die unter Punkt 1. aufgelisteten Optionen für den Fluggast nicht in Frage kommen, kann eine volle Rückerstattung gewährt werden; ausgenommen:

a) Keine volle Rückerstattung, wenn sich die Reisezeit nicht ändert.

b) Keine volle Rückerstattung, wenn sich die Reisezeit nur um 3 Stunden verändert.

c) Wenn eine Flugplanänderung nicht innerhalb von 14 Tagen bearbeitet wird nachdem die Flugplanänderung eingetreten ist: keine volle Rückerstattung, auch wenn sich die Reisezeit nicht um mehr als 3 Stunden verändert.

Die Nichteinhaltung der Richtlinien kann zu einer ADM führen.

EMD ( Electronic Miscellaneous Document)

Ein EMD kann nur für Sitzplätze und Übergepäck ausgestellt werden, wenn Flüge durch South African Airways durchgeführt werden und wenn ein South African Airways (083-) Flugticket ausgestellt wurde. EMDs können nicht für Leistungen anderer Fluggesellschaften genutzt werden. EMD Codes die von Reiseveranstaltern benutzt werden, finden Sie hier. (PDF EMD Codes)

Erstattungen (Verwaltungsgebühren)

Eine Verwaltungsgebühr von EUR 60,- / CHF 65,- wird auf alle von der SAA durchgeführten Erstattungen via BSPLink erhoben.

Wenn ein Ticket nicht erstattungsfähig ist oder nur teilweise genutzt wurde, erstatten wir die ungenutzten Gebühren minus der EUR 60,- / CHF 65,- Bearbeitungsgebühr.

Wenn eine Rückerstattung in Härtefällen, z.B. wegen eines Todesfalls oder wegen Krankheit genehmigt wurde, wird die Verwaltungsgebühr von EUR 60,- / CHF 65,- trotzdem mittels BSPLink erhoben. 

24-Stunden Rückerstattung

Tickets können kostenfrei innerhalb von 24 Stunden nach Ausstellung zurückerstattet werden. Im Falle eines Wochenendes oder eines gesetzlichen Feiertages muss das South African Airways Center für eine nachträgliche Aufhebung am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende/Feiertag kontaktiert werden. Wenn via BSPLink ein Rückerstattungsantrag gesendet wird, wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 60,- / CHF 65,- erhoben. 

Einreisebestimmungen

Link zu Reiseunterlagen

Codeshare-Flüge

South African Airways bietet ein breites Netzwerk durch seine eigenen Dienstleistungen und durch die Zusammenarbeit mit seinen Codeshare-Partnern. Durch South African Airways durchgeführte Flüge haben normalerweise zweistellige oder dreistellige Flugnummern, wohingegen Codeshare-Flüge vierstellige Flugnummern haben:

  • 1000er Flugnummernbereich: SA Express Airways

SAA´s Schwesterairline bietet sowohl inländische als auch regionale Dienstleistungen (z.B. nach Pilanesberg / Sun City und Kruger NP)

  • 2000er Flugnummernbereich: Mango

SAA´s Tochtergesellschaft bietet ausgewählte inländische Bereiche unter der SAA Bezeichnung

  • 7000er Flugnummernbereich: Internationale Partner

z.B. SA7572 Codeshare von Frankfurt nach Johannesburg per Lufthansa oder SA7210 von JNB nach SEZ per Air Seychelles

  • 8000er Flugnummernbereich: Airlink

SAA´s örtliche Partnerairline bietet sowohl inländische als auch regionale Dienstleistungen (z.B. nach Botswana und Madagaskar)

Bitte beachten Sie, dass üblicherweise die Regelungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens gelten (z.B. ist bei Airlink und SA Express Airways das Gewicht einer Golfausrüstung auf 15 kg beschränkt, da ein kleineres Flugzeug eingesetzt wird)

Internationaler Zuschlag (YR / YQ)

Bei den meisten nicht erstattungsfähigen Tarifen der SAA ist die YR / YQ Steuer nicht erstattungsfähig. Bitte überprüfen sie immer die entsprechenden Tarifbedingungen.

Agency Debit Memo (ADM)

South African Airways prüft Verkäufe, Umtausch und Rückerstattungen. Wird ein Fehler festgestellt, wird eine ADM ausgestellt, um die Differenz zu decken. Zusätzlich wird eine ADM Gebühr in Höhe von EUR 20,- / CHF 22,- erhoben.