Verbotene und erlaubte Gegenstände

Gefährliche Güter

Gefährliche Güter sind Artikel und Substanzen, die ein Risiko für die Gesundheit, Sicherheit und/oder das Eigentum darstellen können, wenn sie in der Luft transportiert werden.

Bitte beachten Sie die Gefahrgutvorschriften (DGR = Dangerous goods regulations). DGR PDF  Dokument

Gefährliche Güter können in zwei Kategorien unterteilt werden:

  • Gefährliche Güter die nicht als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden können

  • Gefährliche Güter die unter bestimmten Bedingungen transportiert werden können.

Elemente die NICHT als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck transportiert werden können:

Elemente die geeignet sind das Flugzeug oder Personen oder das Eigentum an Bord in Gefahr zu bringen, so wie sie in den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA aufgeführt sind. Diese sind auf Anfrage von uns erhältlich.

Vor allem die folgenden Elemente können nicht akzeptiert werden:

Aktentaschen und Sicherheitskoffer, Geldkassetten/ Safebags mit installierten Alarmeinrichtungen oder integrierten Lithium-Batterien und oder pyrotechnischem Material

  • Abwehrmittel wie Reizgas, Pfefferspray, etc.

  • explosionsfähige Munition, Feuerwerkskörper und Leuchtraketen

  • Gase wie Campinggas und Spraydosen

  • Entflammbare Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Farben und Verdünner

  • Brennbare Feststoffe wie Streichhölzer und Artikel die sich leicht entzünden können, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe die beim Kontakt mit Wasser entzündbare Gase bilden

  • oxidierende Substanzen

  • giftige (toxische) und infektiöse Stoffe

  • radioaktives Material

  • Korrosionsmittel (Thermometer; Säuren; Alkalien und nasse Zellbatterien)

  • magnetisierte Stoffe und verschiedene gefährliche Stoffe die in den „IATA – Gefahrgutvorschriften“ gelistet sind

  • Fahrzeugteile können in keinem Fall als Teil der Freigepäckmenge angesehen werden und müssen grundsätzlich als Cargo-Fracht transportiert werden

Elemente, die unter bestimmten Umständen transportiert werden können:

  • Medizinprodukte oder Toilettenartikel (nicht mehr als 2 kg / 5 lbs)

  • alkoholische Getränke, Parfums (nicht mehr als 5 Liter)

  • Radioisotopische Herzschrittmacher und andere Geräte, eingeschlossen derer, die durch Lithium-Batterien betrieben werden, in eine Person implantiert sind oder Radiopharmaka die aufgrund einer medizinischen Behandlung im Körper einer Person enthalten sind

  • Persönliche Rauchermaterialien

Ausschließlich mit Zustimmung des Carrier zulässig:

  • Munition (5 kg / 11lbs pro Person) nur als aufgegebenes Gepäck und wenn sie für Sportzwecke genutzt wird

  • Lawinen Rettungsrucksack: nur einer pro Fluggast

  • Battieren, auslaufsicher: nur als aufgegebenes Gepäck

  • Barometer und Thermometer die Quecksilber enthalten: nur als Handgepäck wenn sicher verpackt und auslaufsicher

  • Campingkocher: nur als aufgegebenes Gepäck, wenn vollständig von allen Flüssigkeiten und Brennstoffen entleert

  • Zylinder mit Kohlenstoffdioxid (zwei), die in einer selbstaufblasenden Rettungsweste angebracht sind plus 2 Ersatzkartuschen

  • Trockeneis (nicht mehr als 2 kg / 5lb)

  • Hitze-produzierende Gegenstände, z.B. Taucherlampen, Unterwasserlampen: nur als Handgepäck wenn ausgeschaltet und Batterien entfernt

  • tiefgekühlt verflüssigter Stickstoff (Dry-Shipper), wenn vollständig absorbiert

  • kleine gashaltige Sauerstoffflaschens (nur akzeptiert wenn leer) oder für medizinische Zwecke benötigte Sauerstoffzylinder. Ausnahme: nach/aus/durch die USA verboten

Voyager

Silber Rang - 1 zusätzliches Gepäckstück (23 kg Economy und Business Class), Abmessungen 158 cm. Nur auf SAA Flügen.

Gold Rang - 1 zusätzliches Gepäckstück, Gewicht hängt von der gebuchten Kabinenklasse ab, (23 kg Economy Class, 32 kg Business Class), Abmessungen 158 cm. Dies gilt auch für Star Alliance Flüge.

Platinum Rang - 1 zusätzliches Gepäckstück (32 kg Economy und Business Class), Abmessungen 158 cm. Dies gilt auch für Star Alliance Flüge.

Lifetime Platinum - 2 zusätzliche Gepäckstücke (32 kg Economy und Business Class), Abmessungen 158 cm nur auf von SAA durchgeführten Flügen. Für Star Alliance Flüge nur 1 zusätzliches Gepäckstück (32 kg Economy und Business Class), Abmessungen 158 cm.

Unbegleitetes Gepäck

Fluggäste die unbegleitetes Gepäck versenden möchten (ab Deutschland), müssen das South African Airways Cargo Büro kontaktieren um dies zu arrangieren. Das Gepäck muss zum Cargo-Bereich des Flughafens Frankfurt oder München gebracht und vom Zolllager und nicht dem Gepäckrückgabebereich in Südafrika abgeholt werden. Es gibt keine Garantie, dass unbegleitetes Gepäck mit im gleichen Flug ist.

Für weitere Informationen zu Tarifen kontaktieren Sie bitte SAA Cargo in Frankfurt Tel. +49 (0) 6969594060

Transit

Passagiere, die einen inländischen (südafrikanischen) Verbindungsflug gebucht haben müssen ihr Gepäck in Johannesburg abholen. Die SAA Gepäckabgabeschalter befinden sich direkt hinter der Zollkontrolle auf der linken Seite, kurz bevor man die Ankunftshalle betritt. Hier können die Passagiere ihr Gepäck für Inlandsflüge abgeben, ohne dass sie erneut einchecken müssen. Wenn das Reiseziel nicht Südafrika ist, muss das Gepäck nicht abgeholt werden, da es am Zielort gecheckt wird.

Sportausrüstung

Zusätzlich zum zulässigen Freigepäck, akzeptiert SAA eine zusätzliche bis zu 23 kg schwere Sporttasche bei allen dreistelligen SAA Flugnummern. Sportausrüstung muss beim SAA Service Center angemeldet werden oder muss bei der Buchung durch den Reiseveranstalter mit dem folgenden Amadeus-Code hinzugefügt werden: SR SPEQ FREE TEXT, z.B. SR SPEQ – GOLF EQUIPMENT


Zu den zulässigen Sportausrüstungen zählen:

  • Angelsport (Angelruten, die nicht länger als 200 cm sind)

  • Bogenschießen

  • Leichtathletik

  • Baseball/ Softball

  • Basketball

  • Bowlingkugeln

  • Cricket

  • Radsport: 200 cm x 100 cm x 75 cm (ausgenommen Cape Argus)

  • Tauchsport: Taucherausrüstung (bitte beachten Sie, dass der Tank leer sein muss)

  • Fechtsport (Tasche darf 200 cm nicht überschreiten)

  • American Football/Fußball

  • Golf

  • Hockey: Feldhockey und Eishockey

  • Reitsport (Reiterhelm, Sattel muss eingepackt sein und Steigbügel müssen festgebunden sein)

  • Lacrosse

  • Netzball

  • Motorradausrüstung (Motorsport-Schutzausrüstung und Helm; Motorrad muss als Cargo befördert werden)

  • Fallschirmspringen: Ausrüstung einschließlich Helm

  • Polo: Reiterhelm, Schläger und Bälle

  • Felsenklettern: Ausrüstung einschließlich Helm, Seiltaschen, Klettergurte und Sturzpads / Bouldermatten falls nicht länger als 200 cm

  • Rugby

  • Segeln: Ausrüstung einschließlich – nasse/trockene Surfanzüge, Rettungswesten, Wasserfüßlinge, Seile, Blöcke, Seilrollen, verschiedene Werkzeuge, Wasserflasche (leer), Segel (gefaltet oder gerollt – Rohr darf 200 cm Länge nicht überschreiten. Paddel, die nicht länger als 200 cm sind.

  • Schneeausrüstung/Wasserski-Ausrüstung

  • Surfboards/Kitesurfen/Paragliding: kleiner als 200 cm

  • Schwimmen

  • Tennis/Squash

  • Kegeln

  • Volleyball

Sportausrüstung muss vor Reiseantritt in Ihrem GDS, über das SAA Service Center oder spätestens bei Ankunft am SAA Check-in Schalter angemeldet werden!

Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie Transport von Sportgepäck nur auf Flügen angeboten wird, welche von South African Airways durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Codeshare-Flüge mit anderen Fluggesellschaften und Flüge mit den SA Flugnummern 1000-2999 sowie 8000-8999.

Schusswaffenrichtlinien

Zusätzlich zu dem auf dem Flugschein angegebenen zulässigen Freigepäck, sind bis zu 23 kg Schießausrüstung/Jagdausrüstung (Schusswaffen und Munition) zulässig. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Fachgemäßer Transport und Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien sind verpflichtend.

  • Schusswaffen und/oder Munition darf nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, sondern muss beim Check-In deklariert und vom Sicherheitspersonal zum Sicherheits-Laderaum im Flugzeug gebracht werden.

  • Schusswaffen und Munition müssen getrennt voneinander in separaten Transportboxen verpackt sein.

  • Die Transportboxen müssen während des Flugs sicher und verschlossen sein. Es empfiehlt sich, die Gegenstände in ihrer Originalherstellerverpackung zu verpacken.

  • Fluggäste dürfen bis zu 5 kg Munition mit sich führen. 

Musikinstrumente

Wir können keine spezielle Freigepäckgrenze für die Beförderung dieser Gegenstände anbieten.

Als Handgepäck:
Tragbare Musikinstrumente können innerhalb der Flugzeugkabine als zulässiges Handgepäck unter den folgenden Bedingungen mitgeführt werden.

Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass Gitarren nicht als Handgepäck befördert werden, sondern als Gepäck aufgegeben werden müssen.

Dies gilt für alle Klassen ausgenommen wenn:

Die Gesamtheit der drei Außenmaße (Höhe + Breite + Länge) des Instruments darf 115 cm nicht überschreiten. Wenn ein Transportkoffer benutzt wird, müssen die Dimensionen des Koffers berücksichtigt werden. Wenn das Instrument oder der Koffer eine unregelmäßige Form haben, muss die größte Dimension als Maßstab genommen werden.

  • Form und Größe sollten unter den Sitz vor dem Fahrgast oder in das Handgepäckfach passen.

  • Das Gewicht des Instruments inklusive Transportkoffer darf 8 kg nicht überschreiten.

  • Musikinstrumente die den oben angegebenen Größen- und Gewichtsbeschränkungen entsprechen, gelten als ein Handgepäckstück. Aus diesem Grund dürfen Fluggäste, die in der Business Class reisen nur ein weiteres Handgepäckstück mit Maximal 115 cm mitnehmen. Fluggäste die in der Economy Class reisen, dürfen kein weiteres Handgepäckstück mitnehmen.

  • Es ist sehr zu empfehlen, dass das Musikinstrument in einem dafür vorgesehenen Tragekoffer mitgeführt oder verpackt wird, um es vor Beschädigung zu schützen. Wird das Instrument nicht in einem Tragekoffer mitgeführt, darf es keine scharfen Kanten haben, die andere Handgepäckstücke oder die Flugzeugverkleidungen beschädigen könnten.

Transport von Musikinstrumenten auf separatem Sitz/separaten Sitzen im Passagierraum:

  • Fluggäste können Musikinstrumente in der Flugzeugkabine auf einem Sitzplatz/auf Sitzplätzen mitführen. Bitte teilen Sie Ihrem örtlichen South African Airlines Reservierungsbüro bei Reservierung Ihre Absicht mit, ein Musikinstrument auf einem Sitzplatz mitzuführen. Informationen zu Größe/Gewicht müssen bereitgestellt werden und der extra Sitzplatz muss gebucht und bezahlt werden. Das Instrument darf nicht auf einem nicht bezahlten, leeren Sitzplatz abgestellt werden. Ihr örtliches South African Airlines Büro informiert Sie über die zusätzlichen Gebühren für einen zusätzlichen Sitzplatz.

  • Pro blockiertem Sitzplatz dürfen gemäß dieser Regelung nicht mehr als 75 kg transportiert werden. Der Fluggast erhält keine zusätzliche Freigepäckgrenze für den Kauf eines zusätzlichen Sitzplatzes.

  • Falls ein Fluggast sein Musikinstrument nicht in der Kabine mitführen möchte, kann er es im Laderaum als aufgegebenes Gepäck mitreisen.

Instrumente & Transportmethoden:
Die folgenden Richtlinien zeigen auf, wie bestimmte Musikinstrumente transportiert werden können. Die endgültige Entscheidung hängt von der Gesamtgröße und dem Gesamtgewicht des Instruments ab.

Instrument

Art des Transports

Basstuba

Verstauen im Laderaum

Fagott (klein)

Handgepäck

Banjo

Verstauen im Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Bassposaune

Laderaum

Cello

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Kontrafagott

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Klarinette

Handgepäck

Kontrabass

Laderaum

Flöte

Handgepäck

Waldhorn

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Gitarre

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Oboe

Handgepäck

Saxophone

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Trompete

Handgepäck

Viola (rechteckig)

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

Violine (-förmig)

Handgepäck

Violine (rechteckig)

Laderaum oder zusätzlicher Sitzplatz

 

Kinderwagen / Buggys

Für Kleinkinder die reisen und keinen Sitzplatz besetzen, ist ein abgegebenes Gepäckstück mit einem Maximalgewicht von 23 kg zulässig. Der begleitende Erwachsene darf einen zusammenklappbaren Kinderwagen oder Autokindersitz für das Kleinkind mitnehmen.

Wenn der Kinderwagen/Buggy weniger als 5 kg wiegt, kann der Passagier am Flughafen Frankfurt und München diesen bis zum Flugsteig benutzen, er wird beim Check-in markiert und dann am Flugsteig abgeholt und in den Laderaum gebracht. Buggys und Kinderwagen über 5 kg müssen mit den Koffern eingecheckt werden. Für den Kinderwagen/Buggy wird keine Gebühr berechnet.

Haustiere

Alle Anfragen bezüglich der Beförderung von Haustieren von Deutschland nach Südafrika muss unserem Abfertigungsagenten des Flughafens Frankfurt und München berichtet werden:

G.K. Airfreight Service GmbH

Cargo City Nord - Tor 26
Gebäude 458
60549 Frankfurt a.M. / Flughafen (FRA)
Deutschland

Tel.: +49 (0) 69 6971254 0

Email: info@gradlyn.com

Website: www.gradlyn.com

Abhanden gekommenes Gepäck

Abhanden gekommenes Gepäck muss sofort bei Ankunft am Lost Baggage-Schalter des entsprechenden Flughafens gemeldet werden.

Fahrräder

Fahrräder (bis zu 23 kg) werden als Teil der zulässigen Sportausrüstung kostenlos transportiert.

Bitte beachten Sie, dass Reisen zur Cape Argus Cycle Tour von diesem Angebot ausgeschlossen sind. Fahrräder müssen sicher verpackt sein. Spezielle Transportboxen und Taschen sind erhältlich in Fahrradläden und bei Fahrradverbänden. Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes sicherzustellen, dass das Fahrrad sicher verpackt ist, um Schäden zu vermeiden. South African Airways übernimmt keine Verantwortung für Schäden an Fahrrädern, wenn diese nicht sicher in den speziellen Transportboxen oder -taschen verpackt sind. Die Box/Tasche muss klar ersichtlich mit den Kontaktdaten des Fluggastes versehen sein. Der Lenker muss parallel zum Rahmen gedreht werden, die Pedale müssen entfernt oder nach innen gedreht werden, aus den Reifen muss die Luft ausgelassen werden, der Sitz muss heruntergestellt werden. Die gesamte elektronische Ausrüstung muss entfernt werden und separat transportiert werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrradreifen nicht in der Gepäckablage des Flugzeugs transportiert werden dürfen.

Alle Kohlendioxydflaschen, die für das Aufblasen von Fahrradrädern benutzt werden, werden als gefährliche Güter eingestuft und müssen als Cargo transportiert werden.
Das Öffnen von Fahrrad-Transportboxen und -taschen kann als Sicherheitsmaßnahme erfolgen. 

Freigepäck

Zulässiges Freigepäck:

    • Economy Class: 1 Stück, Maximalgewicht 23 kg,
      Maximalmaße (Höhe + Länge + Breite) 158 cm

    • Business Class: 2 Stücke, Maximalgewicht je 32 kg,
      Maximalmaße (Höhe + Länge + Breite) 158 cm

Übergepäck (Übergewicht & Übergröße):

  • Die Gebühr für Übergepäck zwischen Frankfurt/München und Südafrika beträgt sowohl in der Economy Class als auch in der Business Class EUR 150,-. Dies gilt für Gepäckstücke, die größer als 158 cm (H+L+B) aber maximal 203 cm sind und/oder das Maximalgewicht der gebuchten Beförderungsklasse überschreiten (23 kg in Economy Class; 32 kg in Business Class). Wenn einzelne Gepäckstücke in mehr als eine der oben angegebenen Kategorien fallen, wird der Betrag pro Überschreitung fällig.

  • Die Gebühr für Übergepäck zwischen Frankfurt/München und Afrika (ausgenommen Südafrika) beträgt sowohl in der Economy Class als auch in der Business Class EUR 180,-. Dies gilt für Gepäckstücke, die größer als 158 cm (H+L+B) aber maximal 203 cm sind und/oder das Maximalgewicht der gebuchten Beförderungsklasse überschreiten (23 kg in Economy Class; 32 kg in Business Class). Wenn einzelne Gepäckstücke in mehr als eine der oben angegebenen Kategorien fallen, wird der Betrag pro Überschreitung fällig.

  • Falls die Reise mehrere Airlines beinhaltet, gelten die Übergepäckzuschläge des Hauptluftfahrtunternehmens dieser Reise.

Zusatzgepäck:

  • Die Gebühr für Zusatzgepäck zwischen Frankfurt/München und Südafrika beträgt sowohl in der Economy Class als auch in der Business Class für das erste zusätzliche Gepäckstück EUR 250,-, für das Zweite EUR 250,- und das Dritte EUR 250,-.

  • Die Gebühr für Zusatzgepäck zwischen Frankfurt/München und Afrika (ausgenommen Südafrika) beträgt sowohl in der Economy Class als auch in der Business Class für das erste zusätzliche Gepäckstück EUR 280,-, für das Zweite EUR 280,- und das Dritte EUR 280,-.

  • Falls die Reise mehrere Airlines beinhaltet, gelten die Übergepäckzuschläge des Hauptluftfahrtunternehmens dieser Reise.

Wichtige Anmerkung:
Das zulässige Aufgabegepäck ist auf drei Gepäckstücke zusätzlich zum zulässigen Freigepäck beschränkt. Jedes weitere Gepäckstück muss per Cargo zu den geltenden Frachtsätzen verschickt werden. Siehe auch unbegleitetes Gepäck.

Die ausführlichen Gepäckrichtlinien finden Sie hier.

 

Handgepäck

Generell gilt für Handgepäck: ein Gepäckstück für Economy Class und zwei Gepäckstücke für Business Class. Eine Handtasche, eine dünne Laptop-Tasche, ein Mantel, ein Gehstock, ein Beautycase oder eine Geldbörse kann zusätzlich mit an Bord genommen werden.

  • Das Maximalgewicht jedes Handgepäcks beträgt 8 kg auf allen SAA Flügen.

  • Die einzelnen Maximalmaße (Länge x Breite x Höhe) jedes Handgepäcks betragen 56 cm x 36 cm x 23 cm

  • Zulässig für Passagiere der Business Class: 2 Gepäckstücke zu je 8 kg

  • Zulässig für Passagiere der Economy Class: 1 Gepäckstück, das je maximal 8 kg nicht überschreiten darf.

  • Gepäckstücke die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen aufgegeben werden. Wenn das Gepäck diese Grenzen überschreitet, werden die Fluggäste aufgefordert, zurück zum Check-In zu gehen, um das Gepäck im Frachtraum transportieren zu lassen.

Die Beschränkungen für Flüssigkeiten und/oder Gel, wobei flüssige Mittel nur in Behältern die bis zu 100 ml fassen und in einem einzelnen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden dürfen, gelten weiterhin.

Freigepäckgrenze

Link zu Freigepäck

Handgepäck

Handgepäck

Generell gilt für Handgepäck: ein Gepäckstück für Economy Class und zwei Gepäckstücke für Business Class. Eine Handtasche, eine dünne Laptop-Tasche, ein Mantel, ein Gehstock, ein Beautycase oder eine Geldbörse kann zusätzlich mit an Bord genommen werden.

  • Das Maximalgewicht jedes Handgepäcks beträgt 8 kg auf allen SAA Flügen.

  • Die einzelnen Maximalmaße (Länge x Breite x Höhe) jedes Handgepäcks betragen 56 cm x 36 cm x 23 cm

  • Zulässig für Passagiere der Business Class: 2 Gepäckstücke zu je 8 kg

  • Zulässig für Passagiere der Economy Class: 1 Gepäckstück, das je maximal 8 kg nicht überschreiten darf

  • Gepäckstücke die diese Grenzen überschreiten, dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen aufgegeben werden. Wenn das Gepäck diese Grenzen überschreitet, werden die Fluggäste aufgefordert, zurück zum Check-In zu gehen, um das Gepäck im Frachtraum transportieren zu lassen.

Die Beschränkungen für Flüssigkeiten und/oder Gel, wobei flüssige Mittel nur in Behältern die bis zu 100 ml fassen und in einem einzelnen, durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel transportiert werden dürfen, gelten weiterhin.

Weitere Informationen zum Freigepäck finden Sie hier: Link zu Freigepäck